Förderschullehrkräfte
Die vorrangige Aufgabe der Förderschullehrkräfte ist es, durch Beratung und Förderung ein weiteres Verbleiben der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am angestammten Lernort zu ermöglichen. Gemäß der Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (§ 16 Abs. 2 ThürSoFöV) umfassen die Aufgaben der Förderschullehrkräfte insbesondere folgende Bereiche: – Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, – Beratung von Eltern und Pädagogen, – sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht.
Name Förderbereich
Frau Schmeichel Sprache, Lernen, Geistige Entwicklung Frau Dolgner Hören, Lernen, Emotional-Soziale Entwicklung Frau Jordan Sehen