• Förderschullehrkräfte

        • Die vorrangige Aufgabe der Förderschullehrkräfte ist es, durch Beratung und Förderung ein weiteres Verbleiben der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am angestammten Lernort zu ermöglichen. Gemäß der Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (§ 16 Abs. 2 ThürSoFöV) umfassen die Aufgaben der Förderschullehrkräfte insbesondere folgende Bereiche: – Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, – Beratung von Eltern und Pädagogen, – sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht.

          Name

          Förderbereich

          Frau Schmeichel Sprache, Lernen, Geistige Entwicklung
          Frau Dolgner Hören, Lernen, Emotional-Soziale Entwicklung
          Frau Jordan Sehen

           

    • Kontakt

      • Louis Fürnberg Grundschule
      • Matthias Olbrich
      • 03643 905213
      • Bodelschwinghstraße 78

        TH
        99428 Weimar
        Germany
  • Fotogalerie

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