Schulkonferenz
Als Organ der Mitwirkung und Mitbestimmung von Schülern, Eltern, Erziehern und Lehrern an der Schule wird jeweils für zwei Schuljahre eine Schulkonferenz gebildet.
Vertreter*innen der Eltern - Frau Heidmüller-Fulsche
- Frau Trötschel-Daniels
- Frau Zachmann
Vertreter*innen der Lehrer*innen - Frau Gehre
- Frau Stiebitz
Vertreter*in der Hortner*innen - Herr Reinhardt
Die Schulkonferenz entscheidet über
- die Bildung von Klassen oder die Differenzierung in Kursen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4,
- den Unterrichtsbeginn im Einvernehmen mit dem Schulträger,
- das pädagogische Konzept im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Schule zu einer Gemeinschaftsschule,
- die Pausenordnung,
- die Pausenverpflegung unter Berücksichtigung der Grundsätze einer gesunden Ernährung,
- das Aufstellen von Getränke- und Speiseautomaten
- das außerunterrichtliche Angebot der Schule im Rahmen der an der Schule gegebenen personellen und sächlichen Voraussetzungen,
- die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen im Rahmen von Projekten zur Öffnung von Schule gegenüber ihrem sozialen Umfeld und unter Berücksichtigung der gegebenen sächlichen Voraussetzungen,
- die Durchführung besonderer Schulveranstaltungen,
- die Gründung und Ausgestaltung von Schulpartnerschaften,
- schulinterne Grundsätze für Wandertage sowie Klassen- und Kursfahrten,
- die Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen in der Schule...
Die Schulkonferenz wirkt bei der Entscheidung über die Einführung neuer Schulbücher mit.