Die Hortgebühren werden nach dem Einkommen der Eltern und dem Betreuungsumfang berechnet.
In der Stadt Weimar erfolgte eine Umstellung der PDF-Formulare auf elektronische Antragsformulare. Hierzu wird das Thüringer Auftragsmanagementsystem für Verwaltungsleistungen – kurz ThAVEL – genutzt. Ab sofort werden die Formulare digital zur Verfügung gestellt:
Hier finden Sie unsere aktuellen Hortzettel