Schulteam

        • Förderschullehrkräfte

        • Die vorrangige Aufgabe der Förderschullehrkräfte ist es, durch Beratung und Förderung ein weiteres Verbleiben der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am angestammten Lernort zu ermöglichen. Gemäß der Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (§ 16 Abs. 2 ThürSoFöV) umfassen die Aufgaben der Förderschullehrkräfte insbesondere folgende Bereiche: – Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, – Beratung von Eltern und Pädagogen, – sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht.

          Name

          Förderbereich

          Frau Schmeichel

           

          Sprache, Lernen, Geistige Entwicklung

           

          Frau Dolgner

           

          Hören, Lernen, Emotional-Soziale Entwicklung

           

  • Fotogalerie

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