• Schulkonferenz

        • Als Organ der Mitwirkung und Mitbestimmung von Schülern, Eltern, Erziehern und Lehrern an der Schule wird jeweils für zwei Schuljahre eine Schulkonferenz gebildet.

           

          Vertreter*innen der Eltern
          • Frau Heidmüller-Fulsche
          • Frau Haßmann
          • Frau Zachmann
          Vertreter*innen der Lehrer*innen
          • Frau Gehre
          • Frau Stiebitz
          Vertreter*in der Hortner*innen
          • Herr Reinhardt

           

          Die Schulkonferenz entscheidet über

          1. die Bildung von Klassen oder die Differenzierung in Kursen gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4,
          2. den Unterrichtsbeginn im Einvernehmen mit dem Schulträger,
          3. das pädagogische Konzept im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Schule zu einer Gemeinschaftsschule,
          4. die Pausenordnung,
          5. die Pausenverpflegung unter Berücksichtigung der Grundsätze einer gesunden Ernährung,
          6. das Aufstellen von Getränke- und Speiseautomaten
          7. das außerunterrichtliche Angebot der Schule im Rahmen der an der Schule gegebenen personellen und sächlichen Voraussetzungen,
          8. die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen im Rahmen von Projekten zur Öffnung von Schule gegenüber ihrem sozialen Umfeld und unter Berücksichtigung der gegebenen sächlichen Voraussetzungen,
          9. die Durchführung besonderer Schulveranstaltungen,
          10. die Gründung und Ausgestaltung von Schulpartnerschaften,
          11. schulinterne Grundsätze für Wandertage sowie Klassen- und Kursfahrten,
          12. die Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen in der Schule...

           

          Die Schulkonferenz wirkt bei der Entscheidung über die Einführung neuer Schulbücher mit.