• Förderschullehrkräfte

        • Die vorrangige Aufgabe der Förderschullehrkräfte ist es, durch Beratung und Förderung ein weiteres Verbleiben der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf am angestammten Lernort zu ermöglichen. Gemäß der Thüringer Verordnung zur sonderpädagogischen Förderung (§ 16 Abs. 2 ThürSoFöV) umfassen die Aufgaben der Förderschullehrkräfte insbesondere folgende Bereiche: – Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, – Beratung von Eltern und Pädagogen, – sonderpädagogische Förderung im Gemeinsamen Unterricht.

          Name

          Förderbereich

          Frau Schmeichel Sprache, Lernen, Geistige Entwicklung
          Frau Dolgner Hören, Lernen, Emotional-Soziale Entwicklung
          Frau Jordan Sehen